Breitbandförderung aus Bundesmitteln

Das schnelle Internet hält Einzug in Lünen: Peter Gatzka, Prokurist der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH, nahm in dieser Woche stellvertretend für die Stadt den Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro von Staatssekretär Enak Ferlemann in Berlin entgegen.

„Mit dieser Förderung können wir nun das schnelle Internet in Lünen weiter voranbringen und Lünen als Investitionsstandort wettbewerbsfähiger machen“, freut sich Peter Gatzka. Die Förderrichtlinie des Bundes sieht vor, dass die Mittel dazu verwendet werden, Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des Ausbaus helfen. „Um den Breitbandausbau in Lünen sinnvoll zu steuern, müssen eine Bestands- und Bedarfsanalyse oder auch eine Projektplanung erstellt werden“, so der Prokurist. Dazu bedarf es Spezialwissen aus der Technologiebranche. Dies erfolgt in Absprache mit der Wirtschaftsförderung für den Kreis Unna, die ihren Förderbescheid bereits im Juni dieses Jahres entgegennehmen durfte.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat seit Beginn der Maßnahme im Oktober 2015 mehrere Hundert Millionen Euro Fördermittel an Kommunen und Landkreise vergeben. Bei den Ausbaubescheiden beträgt der Fördersatz 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung aus Bundesmitteln rund 4 Milliarden Euro bereit.

„Eine schnelle Internetverbindung ist in der heutigen Zeit unverzichtbar für den Erfolg von Gewerbebetrieben, die Arbeitsplätze schaffen und somit zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt beitragen“, erklärt Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns. „Ich freue mich sehr, dass wir mit den Fördermitteln nun einen großen Schritt in die Zukunft machen können. Denn schnelles Internet ist ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil für Unternehmen, aber auch für unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Ziel des Förderprogramms des Bundesministeriums ist die Einrichtung einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten in den nächsten Jahren. Dies bedeutet eine Breitband-Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s.

Quelle: WZL/Ruhr Nachrichten vom 12. November 2016