Ihr Lotse

Peter Gatzka
Peter GatzkaDipl.-Verwaltungswirt
0231 / 98 60 – 354

Servicegarantie mittelstandsfreundliche Verwaltung

Fast ein Jahrhundert vom Bergbau geprägt, ist Lünen seit Mitte des Jahres 1992 kein Kohlestandort mehr und befindet sich mitten in einem wirtschaftlichen Strukturwandel. Die in großer Zahl verloren gegangenen Arbeitsplätze konnten bisher nur teilweise im produzierenden und Dienstleistungsgewerbe ersetzt werden.

Umso wichtiger sind heute die Bestandspflege und die Entwicklung der Wirtschaftsunternehmen und Betriebe vor Ort sowie die Hilfestellung für Existenzgründer und Neuansiedlungen. Dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, denn sie waren und sind Träger für Beschäftigungswachstum in Lünen.

Mit dem Ziel, künftig noch bessere Rahmenbedingungen als bisher für Unternehmensgründungen und -erweiterungen zu schaffen, richtet die Stadtverwaltung als modernes, bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen dabei den Fokus auf ergebnisorientierte, verlässliche, zügige und effiziente Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Bauordnung und Gewerbeanmeldungen. Dabei liegt ein Augenmerk auf der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Die Stadt Lünen, insbesondere die beiden Dienstleistungsbereiche Bauordnung, Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung sowie das Wirtschaftsförderungszentrum Lünen (WZL) geben dem Mittelstand in Lünen sowie Existenzgründern und neu ansiedelnden Unternehmen nachstehende Servicegarantie:

Mit diesem Serviceversprechen, das zum 1. April 2005 in Kraft getreten ist, erneuert im Juni 2014, werden Qualitätsziele für Gewerbeanmeldungen und Bauanträge festgelegt.

Servicegarantie

Die Stadt Lünen, insbesondere die beiden Dienstleistungsbereiche Bauordnung und Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung sowie das Wirtschaftsförderungszentrum Lünen (WZL) geben dem Mittelstand in Lünen sowie Existenzgründern und neu ansiedelnden Unternehmen, nachstehende Servicegarantie:

Für den Erstkontakt steht als zentrale Anlaufstelle ein „Lotse“ beim WZL zur Verfügung, der den Kontakt zu den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Lünen herstellt:
Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL)
Peter Gatzka
Am Brambusch 24 – 44536 Lünen
Tel.: 0231 9860-354 – Fax: 0231 9860-355
E-Mail: gatzka@wzl.de – Internet: www.wzl.de.
Für vereinheitlichte Antragsverfahren und Prozesse liegen Übersichten und erforderliche Formulare bereit. Daraus sind die Anforderungen und die Bearbeitungsvorgänge ersichtlich, die sich für Ihr Anliegen ergeben. Darüber hinaus bietet die Stadt Lünen individuell Beratungsgespräche an. Erste Informationen für Existenzgründer finden Sie auch im Internet unter www.luenen.de im Bereich Städtische Betriebe/Wirtschaftsförderung/Wirtschaftsförderungszentrum Lünen WZL.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes erhalten Sie sofort eine Anmeldebestätigung, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und keine Stellen außerhalb der Stadtverwaltung Lünen zu beteiligen sind.
Die Stadt Lünen erstellt und versendet die Bestätigung schnellstmöglich, maximal aber innerhalb von sieben Arbeitstagen. Sie erhalten neben der Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist, grundsätzlich auch Aussagen zu dessen Vollständigkeit und Prüfbarkeit.
Wünschen Sie eine Vorberatung für Ihr gewerbliches Vorhaben, so kann der Termin in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen stattfinden. Wenn Stellen außerhalb der Verwaltung zu beteiligen sind, setzen wir alles daran, mit allen Beteiligten innerhalb von drei Arbeitstagen einen Termin abzustimmen und mit Ihnen zu vereinbaren.
Wünschen Sie einen Beratungstermin für Ihr gewerbliches Vorhaben vor Ort, kann dieser in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen stattfinden. Sofern Stellen außerhalb der Stadtverwaltung zu beteiligen sind, setzen wir alles daran, schnellstmöglich einen Termin mit allen Beteiligten abzustimmen und mit Ihnen zu vereinbaren.
Wenn Sie mit der Stadt Lünen in einer erforderlichen Vorberatung den weiteren Prozessablauf für Ihren Bauantrag abgestimmt und alle Antragsunterlagen vollständig vorgelegt haben, geht Ihnen nach maximal acht Wochen ein Bescheid zu, im Regelfall sogar schon nach sechs Wochen.
Zeitgleich zur Bearbeitung Ihres Antrags und anderen komplexen Prozessen in den zentralen Kontaktfeldern stehen Ihnen fachlich kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung auf Wunsch im rechtlich zulässigen Rahmen für Beratungen zur Verfügung.
Wir sind für Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:30 Uhr, erreichbar. Sollten Sie den von Ihnen gewünschten Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin nicht persönlich erreichen können, sorgen wir personell oder technisch dafür, dass Sie Ihren Gesprächswunsch hinterlassen können. Innerhalb von maximal zwei Arbeitstagen erhalten Sie dann eine Rückmeldung.
Sollten bei der Bearbeitung Ihres Anliegens unerwartet Schwierigkeiten auftreten, die zu einer Verzögerung führen, wird die Stadt Lünen Sie und Ihren „Lotsen“ unaufgefordert und so schnell wie möglich, spätestens aber zum Fristablauf, über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung und die dafür ursächlichen Gründe informieren.
Sollte es einmal Schwierigkeiten mit dieser Servicegarantie geben, bieten wir Ihnen dafür eine zentrale Kontaktstelle: Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick, Tel.: 02306 104-1240; oder Beigeordneter Matthias Buckesfeld, Tel.: 02306 104-1320.