Die Wirtschaftsförderung Lünen ist Regionalpartner für das Bundesberatungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und macht auf die Anpassung der Rahmenrichtlinie des Programms aufmerksam.

Kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, erhalten demzufolge einen Zuschuss von 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 4.000 Euro.

„Diese Förderung ist gezielt für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen angepasst worden“, so Peter Gatzka, Prokurist der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH. „Das für die Antragstellung obligatorische Informationsgespräch bei uns als Regionalpartner ist nicht mehr erforderlich“, so Peter Gatzka weiter. „Das Unternehmen kann sich sofort einen Berater suchen, der den Zuschuss direkt durch die BAFA erhält. Die sonst übliche Vorfinanzierung der Beratungskosten entfällt und mit der Beratung – auch per Videokonferenz – kann umgehend nach Rückmeldung durch die zuständige Leitstelle begonnen werden.“

Die Antragstellung muss online bei der BAFA erfolgen. Der Link zum Antragsverfahren ist auf der Startseite des WZL unter www.wzl.de hinterlegt. Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Unternehmen, die schon vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren, müssen das Förderprogramm wie bisher nach den Konditionen für Unternehmen in Schwierigkeiten nutzen.

Weitere Informationen zu diesem Programm, zur NRW-Soforthilfe, weiteren Fördermöglichkeiten und sonstigen Regelungen können beim Wirtschaftsförderungszentrum Lünen unter der Telefonhotline 0231/9860-352 erfragt werden.