Mit der Vorstellung der Bestandsaufnahme zum Entwicklungskonzept „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ am Dienstag (23. Juni) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird das Konzept für den von Gewerbe geprägten Stadtteil jetzt konkreter.
„Die Gewerbeflächen in Lippholthausen sind das größte zusammenhängende Gewerbegebiet der Stadt Lünen und dementsprechend ein wichtiger Wirtschaftsstandort“, betont Lünens Technischer Beigeordneter Arnold Reeker im Vorfeld die Bedeutung der Fläche.
Im Ausschuss wird die umfangreiche Bestandsanalyse vorgestellt, die ein externes Planungsbüro vorgenommen hat. Dazu hat das Büro die fachlichen Grundlagen und relevanten Rahmenbedingungen für das Entwicklungskonzept zusammengetragen, unter anderem mithilfe von Expertengesprächen mit verschiedenen Unternehmen vor Ort. Außerdem wurden alle ansässigen Unternehmen zu Ihrer Vision eines wirtschaftlichen Leitbilds für den Stadtteil befragt.
Insgesamt arbeiten drei Planungsbüros an dem Entwicklungskonzept. „Die jetzt vorliegende Analyse ist eine solide und wichtige Basis für die konkrete Konzeptentwicklung“, erklärt Reeker. Weiter geht es dann nach den Sommerferien mit einer Zukunftswerkstatt, an der Politik, Fachöffentlichkeit und Fachbehörden teilnehmen. Darin werden auf Basis der Analyse Entwicklungsziele für den gesamten Wirtschaftsstandort erarbeitet und diskutiert. Das Ergebnis wird ein räumliches Strukturkonzept mit Umsetzungsempfehlungen sein. Eine öffentliche Informationsveranstaltung dazu ist bereits in Planung.
„Das Konzept kann man sicherlich als Meilenstein für die Strukturentwicklung der Stadt und der Region bezeichnen“, sagt Arnold Reeker angesichts der Größe und Bedeutung der Gewerbeflächen in Lippholthausen.
Und wie geht es dann weiter? „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept und bildet damit die Grundlage für nachfolgende Planungs- und Entscheidungsprozesse. Auf Basis des Konzepts sollen notwendige Maßnahmen der Verkehrsanbindung, des Immissionsschutzes und weitere städtebauliche oder ökologische Maßnahmen angestoßen werden. Es ist daher Grundlage und Leitlinie für die weitere Planung
Das bedeutet auch: Erst, wenn das Entwicklungskonzept steht, wird die Stadt in die sogenannte Bauleitplanung einsteigen. Ende 2020 soll, so die Vorstellung der Verwaltung, der Rat der Stadt über das Entwicklungskonzept abstimmen.
Die Bauleitplanung, die dann folgt, gibt den Rahmen für die Nutzungsmöglichkeiten vor: „Wenn neue Flächen entwickelt werden sollen oder es darum geht, auf vorhandenen Flächen neue Nutzungen zu entwickeln, muss die Kommune die Bauleitplanung aufstellen oder anders ausgedrückt Planrecht schaffen. Damit wird bestimmt, wie die Flächen in dem Gebiet genutzt werden können“, erläutert der Technische Beigeordnete Reeker. Bauleitpläne gelten als das wichtigste Instrument von Kommunen zur Steuerung der Stadtentwicklung.
Die Bauleitplanung beschließt der Rat der Stadt Lünen. Das aufwändige Planverfahren, in dem zahlreiche Belange berücksichtigt werden, ist im Baugesetzbuch umfassend geregelt. Wann genau ein Beschluss für die neuen Gewerbeflächen in Lippholthausen gefasst werden kann, ist derzeit noch nicht vorherzusehen.
Für Entwicklung von Lippholthausen wird in diesem Verfahren der enge Kontakt mit vielen Kooperationspartnern und Beteiligten wichtig werden. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung der dort vorhandenen Flächen für die Region sind das neben den ansässigen Unternehmen unter anderem die Lüner Wirtschaftsförderung sowie der Kreis Unna und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna, die gemeinsam mit der Stadt Lünen schon länger im Austausch über die Flächen in Lippholthausen stehen.
Quelle: Pressestelle Stadt Lünen vom 18. Juni 2020