In Corona-Zeiten sein Unternehmen wettbewerbsfähig machen

Viele Einzelhändler/innen in NRW kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese sind insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz eine Herausforderung. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationärer Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Der Aufruf richtet sich an Kleinunternehmen des stationären Einzelhandels, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistungen (einschließlich Schulungen) sowie der Anschaffung notwendiger Hart- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Die Unternehmen dürfen nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und einen Umsatz bis zu 10 Mio. Euro. Es gilt ein Fördersatz von 90 %. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro. Die Einreichfrist beginnt sofort und endet am 31.08.2020.

Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von der IHK NRW. Die Antragsformulare und –bedingungen finden sich unter http://www.digihandel.nrw. Weitere Ansprechpartner und Hilfestellungen bieten www.digitalcoachnrw.de und www.dortmund.ihk.de.